Manfred Bansleben, University of Washington
Österreich und die nicht-deutschen Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg
In den Pariser friedensverträgen, die den 1. Weltkrieg beendeten, wurden die besiegten Staaten aufgefordert, Wiedergutmachung für die von ihnen angerichteten Schäden zu leisten. Während die deutschen Reparationen zu den am meisten erforschten Problemen der Zwischenkriegszeit zählen, ist über die nicht-deutschen Reparationen (Ostreparationen) sehr wenig bekannt. Man weiß von österreichischer Wiedergutmachung nur, dass sie im Vertrag von St. Germain nicht festgelegt, im Kontext der Genfer Anleihe 1922 auf 20 Jahre gestundet und im Haager Abkommen von 1930 schließlich erlassen wurde. Zu den nicht-deutschen Reparationen zählten vor allem auch die Verpflichtungen der Nachfolgestaaten, denen auferlegt war, Liberationskosten zu tragen, d.h. finanzielle Beiträge zu ihrer Befreiung zu leisten, sowie jene Güter abzulösen, die sie vom österreichischen bzw. ungarischen Staat als Teil der abgetretenen Gebiete übernommen hatten. Wie es sich herausstellte, sollte der Wert dieser Staatsgüter die Österreich, Ungarn und Bulgarien auferlegte Wiedergutmachung bei weitem übersteigen, womit die paradoxe Situation eingetreten wäre, dass die Nachfolgestaaten als Alliierte des Weltkrieges für die von der österreichisch-ungarischen Armee verursachten Kriegsschäden aufgekommen wären. Ich werde in meinem Vortrag die Interdependenz der nicht-deutschen Wiedergutmachungsverpflichtungen darzustellen versuchen, und in welchem Maße die Nachfolgestaaten in den Friedensverträgen und in dem folgenden Jahrzehnt genötigt wurden, jene finanzielle Leistungen zu übernehmen, zu denen etwa Österreich nicht in der Lage war.